Name der Umweltzone:
Umweltzone Lyon ZFE Zentral - Frankreich
Umweltzone in Kraft seit:
01.01.2020
Art der Umweltzone:
ständig gültig, 0:00 - 24:00h
Fahrverbote (temporär):
Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig):
Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3): ohne Vignette sowie Fahrzeuge, die eine Vignette 5, 4, 3 haben.
Pkw, Wohnmobile (M1), Krafträder (L): ohne Vignette sowie Fahrzeuge, die eine Vignette 5,4, 3 haben
Geldbußen:
68 € - 450 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone:
Die ZFE im Großraum Lyon umfasst fast alle Stadtteile von Lyon, Teile der Städte Villeurbanne, Bron und Vénissieux innerhalb der Ringstraße (Laurent Bonnevay), sowie die gesamte Stadt Caluire-et-Cuire. Die Autobahnen M6, M7 und die Ringstraße sind innerhalb der Zone.
Besonderheiten:
Bei einem Luftverschmutzungsalarm der ZPA-Zone Lyon werden die Regeln der ZFE-Zone Lyon überschrieben. Privat genutzte Kleintransporter (N1) mit Plakette 3 und 4 sind auf Antrag bei der Stadt vom Fahrverbot ausgenommen.
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen:
https://demarches.toodego.com/sve/zone-a-faibles-emissions-demande-d-une-derogation/
Ausnahmen:
Feuerwehr, Anwohner (Registrierung/Antrag notwendig), Arzt (Registrierung/Antrag notwendig), Behindertenfahrzeug (Registrierung/Antrag notwendig), Polizei (Registrierung/Antrag notwendig), ÖPNV, Müllwagen und Krankenwagen